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29.06.2016

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wie werden Beschäftigte motiviert, die PSA zu tragen?

Unser Partner der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz veröffentlicht ein Rundschreiben zu diesem wichtigen Thema.

Im aktuellen Rundschreiben des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz werden die Mitglieder informiert, wie sie ihre Mitarbeiter dazu bringen, die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung tatsächlich zu benutzen. Hiermit setzt der Bundesverband Farbe ein Zeichen, dass dieses Arbeitsschutz-Thema wichtig ist.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, seinen Beschäftigten geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und sie im Umgang mit der PSA zu unterweisen. Außerdem hat er die Beschäftigten zu bewegen, die vorgeschriebene PSA zu tragen. Für die Beschäftigten besteht die Verpflichtung, die bereitgestellte PSA zu nutzen.

Trotz dieser Pflichten treten immer wieder Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen auf, die durch falsche bzw. nicht-Nutzung von PSA verursacht bzw. nicht verhindert werden.

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz veröffentlichte hierzu eine Sonderausgabe von www.farbe-arbeitssicherheit.de. Sie gibt Hintergründe und Tipps zu diesem wichtigen Thema.

» Zur Sonderausgabe von Farbe-Arbeitssicherheit über Persönliche Schutzausrüstung

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