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17.03.2020
BASIKNET

Corona-Virus. Fürsorgepflichten wahrnehmen und auf Hygiene achten

Hier erfahren Sie alles was Sie als Arbeitgeber bei einer Pandemie zu beachten haben.

Die Weltgesundheitsorganisation hat Covid-19 (Coronavirus)zur Pandemie erklärt. In unseren Nachbarländern und auch bei uns erfolgen weitreichende Maßnahmen, um die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu senken.

Als Arbeitgeber haben Sie Fürsorgepflichten gegenüber Ihren Mitarbeitenden zu beachten. Sie sind verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird. Als Ihr Partner für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz möchten wir Sie dabei unterstützten, Gefährdungen durch das Coronavirus zu reduzieren. Die Einhaltung der Hygieneregeln ist dabei von besonderer Bedeutung.

Deswegen finden Sie die zehn wichtigsten Hygienetipps, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegeben worden sind in dem nachfolgenden Download. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beschäftigten auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuweisen und das beigefügte Blatt auszuhängen oder noch besser, allen zusätzlich eine Kopie auszuhändigen. Denn auch Angehörige und Freunde Ihrer Beschäftigten sollten gut informiert sein.

Massnahmen zum Infektionsschutz (PDF-Dokument)

  3_Massnahmen_zum_Infektionsschutz.pdf

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